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Thurgau

Die Kantonsfahne des Kantons Thurgau

Die Kantonsfahne des Kantons Thurgau stellt zwei gelbe, schreitende Löwen auf einem schräg geteilten, weissen und grünen Grund dar. Die Löwen entstammen dem Wappen der Grafschaft Kyburg. Bei der Wappenschöpfung wurden das Weiss als Farbe der Unschuld, das Grün als Farbe der Freiheit gewählt. 1798–1803 war der Thurgau als Verwaltungseinheit ein Kanton der Helvetischen Republik. Erst 1803 erhielt das Gebiet durch die  Napoleonische Mediationsakte Souveränitätsrechte zusammen mit anderen Kantonen wie  St. Gallen und der Waadt. Damals wurde das bis dahin in der Heraldik unbeliebte Grün als Farbe der Freiheit eingeführt. Die Farben Weiss und Grün kommen in dieser Zeit häufig in Kantonswappen zum Zug, auch in den Kantonen Waadt oder St. Gallen. Historisch gesehen ist die Vergleichbarkeit gewiss mit der Waadt am grössten. Eigentlich durften wegen der heraldischen Regel, dass sich zwei Metalle in einem Wappen nicht direkt begegnen dürfen Weiss und Gelb keine direkten Farbnachbarn sein. Deshalb gilt das Thurgauer Wappen bis heute als Kuriosität.

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