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Graubünden

Die Kantonsfahne des Kantons Graubünden

Das Wappen der  Kantonsfahne Graubünden vereint Elemente aus den Wappen der alten Drei Bünde. Es stellt unten einen Steinbock dar und oben gespaltene und geviertelte Formen. Das Wappen wurde am 8. November 1932 vom Kleinen Rat festgelegt und im Februar 1933 vom Bundesrat offiziell anerkannt. Die Kantonsfarben wurden am 5. Mai 1803 durch den Grossen Rat in der Reihenfolge Grau-Weiss-Blau festgesetzt, wobei in der Praxis die Farbe Grau oft durch Schwarz ersetzt wird. Bei der Festlegung der Farben wurde je eine Farbe aus den Kantonswappen der Drei Bünde übernommen. Grau steht für den Grauen Bund, Weiss für den Gotteshausbund und Blau für den Zehngerichtebund. Erst am 24. Mai 1932 setzte der Grosse Rat das neue Wappen als offizielles Bündner Wappen ein, wobei die drei ursprünglichen Schildhalter St. Georg, Maria und der Wilde Mann anerkannt wurden. Gegenüber dem Entwurf von Zemp von 1896 wurden die Farben des Wappens des Grauen Bundes vertauscht, so dass die schwarze Farbe im rechten Feld des gespaltenen Schildes zu stehen kam. Mit Beschluss der Bündner Regierung vom 8. November 1932 wurde die offizielle Beschreibung des Wappens festgelegt.

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